- Dumpinglohn
- Dum|ping|lohn (oft abwertend für Niedriglohn)
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Dumpinglohn — Dum|ping|lohn, der (Wirtsch., oft abwertend): Niedriglohn, den Firmen ihren Arbeitnehmer[inne]n zahlen, um dadurch ihre Kosten zu minimieren u. ihre Leistungen günstiger anbieten zu können als die Konkurrenz … Universal-Lexikon
Arbeitnehmerüberlassung — Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer einen Arbeitnehmer einstellt und diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten überlässt. Niedergelegt… … Deutsch Wikipedia